Erwägungsgrund 12 32022R2560
Eine finanzielle Zuwendung kann von öffentlichen oder privaten Einrichtungen gewährt werden. Ob eine öffentliche Einrichtung eine finanzielle Zuwendung gewährt hat, sollte jeweils im Einzelfall unter gebührender Berücksichtigung von Elementen wie den Merkmalen der betreffenden Einrichtung und dem rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeld in dem Drittstaat, in dem die Einrichtung tätig ist, einschließlich der Rolle der Regierung in der Wirtschaft jenes Staats, festgestellt werden. Die finanzielle Zuwendung kann auch von einer privaten Einrichtung gewährt werden, wenn die Handlungen dieser privaten Einrichtung einem Drittstaat zugerechnet werden können. Der Begriff „finanzielle Zuwendung“ umfasst eine breite Palette von Unterstützungsmaßnahmen, die nicht auf Geldtransfers beschränkt sind, wie beispielsweise die Gewährung besonderer oder ausschließlicher Rechte an ein Unternehmen ohne angemessene, den normalen Marktbedingungen entsprechende Vergütung.