Erwägungsgrund 3 32022R2560
Diese Verordnung gilt für alle Wirtschaftszweige, einschließlich derer, die für die Union von strategischem Interesse sind, und für kritische Infrastrukturen, wie etwa jene, die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates genannt werden.