Gesetze
Gesetz wird geladen …
Untersuchungen oder ein Verfahren sollten eingestellt werden, wenn eine Subvention geringfügig ist, oder wenn — insbesondere bei Einfuhren mit Ursprung in Entwicklungsländern — das Volumen der subventionierten Einfuhren oder die Schädigung unerheblich ist; es empfiehlt sich, diese Kriterien zu definieren. In den Fällen, in denen Zölle einzuführen sind, sollte der Abschluss der Untersuchungen vorgesehen und festgelegt werden, dass die Zölle niedriger als die anfechtbaren Subventionen sein sollten, wenn ein niedrigerer Betrag zur Beseitigung der Schädigung ausreicht; ferner sollte die Methode für die Berechnung der Höhe der Ausgleichszölle im Fall einer Stichprobenauswahl bestimmt werden.
Untersuchungen oder Verfahren sollten eingestellt werden, wenn das Dumping geringfügig oder die Schädigung unerheblich ist, und es empfiehlt sich, diese…
Die Beweise sowohl für die Subventionen als auch für die Schädigung werden bei dem Beschluss über die Einleitung einer Untersuchung gleichzeitig berücksichtigt.…
Wenn die Kommission ihre Untersuchung gemäß Artikel 27 beschränkt, dürfen die Ausgleichszölle auf die Einfuhren von Ausführern oder Herstellern, die sich gemäß…
Die anfechtbaren Subventionen werden als geringfügig angesehen, wenn sie sich wertmäßig auf weniger als 1 v. H. belaufen. Bei Untersuchungen, die Einfuhren aus…
Es sollten die Verfahren für die Annahme von Verpflichtungen festgelegt werden, durch die die anfechtbaren Subventionen und die Schädigung beseitigt oder…
Untersuchungen oder Verfahren sollten eingestellt werden, wenn die Spanne der schädigenden Preisgestaltung geringfügig ist.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.