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Seit der Wiederaufnahme des Ankaufs zum Festpreis im Rahmen der neuen mengenmäßigen Beschränkung lagen die wöchentlich angekauften Mengen Magermilchpulver wesentlich höher als zu Beginn des Jahres. Es wird daher erwartet, dass die neue mengenmäßige Beschränkung schnell erreicht wird.
Die ursprüngliche, mit der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 festgesetzte mengenmäßige Beschränkung für den Ankauf von Magermilchpulver zum Festpreis von 109 000…
Damit sich im Sektor Milch und Milcherzeugnisse bei der derzeitigen problematischen Marktlage ein neues Gleichgewicht einstellen kann und das Vertrauen in die…
In Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 des Rates ist eine mengenmäßige Beschränkung für den Ankauf von Magermilchpulver zu dem in Artikel 2 derselben…
In Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 des Rates ist eine mengenmäßige Beschränkung für den Ankauf von Magermilchpulver zum Festpreis gemäß Artikel 2…
Dem Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Abweichend von Unterabsatz 1 wird für das Jahr 2019 die…
Wird eine öffentlichen Intervention gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 eröffnet, so erfolgt der Ankauf zu dem festen Preis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.