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Wird vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet werden, sollten etwaige im Rahmen dieses Verfahrens angekaufte Mengen bei der Festsetzung der verfügbaren Mengen für den Ankauf von Magermilchpulver zum Festpreis im Jahr 2016 nicht berücksichtigt werden.
Wird vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet, sollten etwaige im Rahmen dieses Verfahrens angekaufte Mengen bei der…
Um zu vermeiden, das Magermilchpulver in einer mit den Zielen des Sicherheitsnetzes nicht zu vereinbarenden Situation zum Festpreis angekauft wird, sollten alle…
Vor Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2016/591 wurde ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt, in dessen Rahmen 27 000 Tonnen Magermilchpulver angekauft wurden.
In Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 des Rates ist eine mengenmäßige Beschränkung für den Ankauf von Magermilchpulver zum Festpreis gemäß Artikel 2…
In Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 des Rates ist eine mengenmäßige Beschränkung für den Ankauf von Magermilchpulver zu dem in Artikel 2 derselben…
In der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 des Rates sind mengenmäßige Beschränkungen für den Ankauf von Butter und Magermilchpulver zum Festpreis gemäß jener…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.