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Für die Zwecke der Artikel 14, 15, 16 und 18 dieser Verordnung wird die Kommission von dem Schutzmaßnahmenausschuss, der durch Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/478 des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzt wurde, unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
Für die Zwecke der Artikel 5 und 6 dieser Verordnung und für die Zwecke der Artikel 6 Absätze 11 und 13 und Artikel 36 Absatz 4 des Anhang II dieser Verordnung wird die Kommission von dem Ausschuss für den Zollkodex unterstützt, der durch Artikel 285 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzt wurde. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
Für die Zwecke der Artikel 7 und 8 dieser Verordnung wird die Kommission von dem durch Artikel 229 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzten Ausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 in Verbindung mit deren Artikel 4.
Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 in Verbindung mit deren Artikel 4.
Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 in Verbindung mit deren Artikel 4.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.