Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 22 delegierte Rechtsakte im Hinblick auf technische Änderungen des Artikels 6 und der Artikel 9 bis 20 zu erlassen, die infolge von Unterschieden zwischen dieser Verordnung und den mit den in Anhang I aufgeführten Regionen oder Staaten unterzeichneten — und vorläufig angewandten — oder gemäß Artikel 218 AEUV geschlossenen Übereinkünften erforderlich sein könnten.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 20a delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge I und III sowie des Anhangs V Abschnitt 1.3.6 zu…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 9a in Bezug auf technische Änderungen von Anhang I zur Anpassung der Definitionen an geänderte…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 22 in Bezug auf technische Kriterien und Verfahrensvorschriften zur Anwendung…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 26 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Anhänge II bis VI an den technischen Fortschritt…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 29a delegierte Rechtsakte zur Änderung des Anhangs II Abschnitte C und D, der Anhänge III bis VI und…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 16a delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge I und II zu erlassen, um sie an den technischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.