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Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 22 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um Anhang I dieser Verordnung im Sinne der Wiederaufnahme jener zur AKP-Staatengruppe gehörenden Regionen oder Staaten zu ändern, die durch die Verordnung (EU) Nr. 527/2013 aus Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1528/2007 gestrichen wurden und die seit dieser Streichung die erforderlichen Schritte zur Ratifizierung ihrer jeweiligen Abkommen ergriffen haben.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 21 der vorliegenden Verordnung zur Änderung ihrer Anhänge I, II, III und IV delegierte Rechtsakte zu…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 22 delegierte Rechtsakte zur Änderung von Anhang I zu erlassen, um zur AKP-Staatengruppe gehörende…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 21 in Bezug auf Änderungen von Anhang I delegierte Rechtsakte zu erlassen, um Länder aus der Liste…
Um sicherzustellen, dass diese Länder schnell wieder in das Verzeichnis in Anhang I dieser Verordnung aufgenommen werden können, sobald sie die erforderlichen…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 6 in Bezug auf Änderungen des Anhangs I aufgrund von Änderungen des Anhangs I der Verordnung (EWG)…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 14 zur Änderung des Anhangs delegierte Rechtsakte zu erlassen, um den technischen Fortschritt und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.