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Der SCCS kam zu dem Schluss, dass die Verwendung von Ethyl Lauroyl Arginate HCl als Konservierungsstoff in Mundwasser zwar in einer Konzentration von höchstens 0,15 % Massenanteil sicher ist, jedoch nicht in Mundmitteln im Allgemeinen. Zudem war der SCCS der Auffassung, dass die Expositionsabschätzung darauf hinwies, dass die zulässige Tagesdosis für Kinder zwischen drei und neun Jahren bei einer kombinierten Exposition durch Lebensmittel und durch Kosmetika überschritten werden könnte. Daher kam der SCCS zu dem Schluss, dass eine weitere Verwendung von Ethyl Lauroyl Arginate HCl in dieser Konzentration als Konservierungsstoff in Mundwasser für Kinder nicht sicher ist.
Im Lichte der genannten Stellungnahme des SCCS ist die Kommission der Auffassung, dass Ethyl Lauroyl Arginate HCl außer für Kinder unter zehn Jahren zur…
Der Stoff Ethyl-N-alpha-dodecanoyl-L-arginin-hydrochlorid, der gemäß der Internationalen Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI) unter dem Namen Ethyl…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) nahm am 19. September 2013 eine wissenschaftliche Stellungnahme über die Sicherheit von Ethyl…
Der SCCP kam zu dem Schluss, dass die fortgesetzte Verwendung von Triclosan als Konservierungsstoff mit der bisherigen Höchstkonzentration von 0,3 % in allen…
Im April 2007 bewertete dann die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) die Sicherheit der Verwendung von Ethyllaurylarginat als…
Eintrag 58 des Anhangs V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 erhält folgende Fassung: Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Bedingungen Wortlaut der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.