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Im Lichte der genannten Stellungnahme des SCCS ist die Kommission der Auffassung, dass Ethyl Lauroyl Arginate HCl außer für Kinder unter zehn Jahren zur Verwendung als Konservierungsstoff in Mundwasser in einer Konzentration von bis zu 0,15 % Massenanteil zugelassen werden sollte.
Der SCCS kam zu dem Schluss, dass die Verwendung von Ethyl Lauroyl Arginate HCl als Konservierungsstoff in Mundwasser zwar in einer Konzentration von höchstens…
Der Stoff Ethyl-N-alpha-dodecanoyl-L-arginin-hydrochlorid, der gemäß der Internationalen Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI) unter dem Namen Ethyl…
Eintrag 58 des Anhangs V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 erhält folgende Fassung: Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Bedingungen Wortlaut der…
Im April 2007 bewertete dann die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) die Sicherheit der Verwendung von Ethyllaurylarginat als…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) nahm am 19. September 2013 eine wissenschaftliche Stellungnahme über die Sicherheit von Ethyl…
Im Lichte der genannten Stellungnahmen des SCCS ist die Kommission der Auffassung, dass schwarzer Kohlenstoff (Nanoform) (gemäß den Spezifikationen des SCCS)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.