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Einziger Zweck der mehrsprachigen Formulare sollte es sein, die Übersetzung der öffentlichen Urkunden, der die Formulare beigefügt sind, zu erleichtern. Daher sollten solche Formulare nicht als eigenständige Dokumente zwischen den Mitgliedstaaten in Umlauf kommen. Sie sollten weder dem gleichen Zweck dienen noch die gleichen Ziele verfolgen wie Auszüge aus oder wörtliche Abschriften von Personenstandsregistern, mehrsprachige Auszüge aus Personenstandsregistern, mehrsprachige und verschlüsselte Auszüge aus Personenstandsregistern oder mehrsprachige und verschlüsselte Personenstandsbescheinigungen, wie sie im CIEC-Übereinkommen Nr. 2 über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Legalisation, im CIEC-Übereinkommen Nr. 16 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsregistern und im CIEC-Übereinkommen Nr. 34 über die Ausstellung mehrsprachiger und verschlüsselter Auszüge aus Personenstandsregistern und mehrsprachiger und verschlüsselter Personenstandsbescheinigungen vorgesehen sind.
mehrsprachigen und verschlüsselten Auszüge aus Personenstandsregistern oder
Die mit dieser Verordnung erstellten mehrsprachigen Formulare sollten den Inhalt der öffentlichen Urkunden, denen sie beigefügt werden, widerspiegeln und somit…
Die mehrsprachigen Formulare sollten den Personen, die Anspruch auf Ausstellung der öffentlichen Urkunden — denen die mehrsprachigen Formulare beizufügen sind —…
Zur Überwindung von Sprachbarrieren und somit zur weiteren Erleichterung des Verkehrs öffentlicher Urkunden zwischen den Mitgliedstaaten sollten mehrsprachige…
Beim Erstellen eines mehrsprachigen Formulars, das einer bestimmten öffentlichen Urkunde beizufügen ist, sollte die dieses Formular ausstellende Behörde in der…
Von einer Person, die eine öffentliche Urkunde vorlegt, der ein mehrsprachiges Formular beigefügt wurde, sollte nicht verlangt werden, eine Übersetzung dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.