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Das Gericht sollte seine Entscheidungen über Rechtsstreitigkeiten, die den öffentlichen Dienst der Europäischen Union betreffen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Streitsachen in diesem Bereich treffen, u. a. indem es in jedem Verfahrensstadium die Möglichkeiten für eine gütliche Beilegung prüft.
Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein.
Soweit angemessen, bemüht sich das Gericht um eine gütliche Einigung der Parteien.
Um den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens in den Rechtssachen zu gewährleisten, die zum Zeitpunkt der Übertragung beim Gericht für den öffentlichen Dienst…
Folgender Artikel wird eingefügt: (1) Das Gericht ist für die Entscheidung im ersten Rechtszug über Rechtsstreitigkeiten zwischen der Union und deren…
Dementsprechend sollte die Zuständigkeit für die Entscheidung im ersten Rechtszug über die Rechtsstreitigkeiten zwischen allen Organen, Einrichtungen und…
Im September 2016 sollten auf den bereits angekündigten legislativen Antrag des Gerichtshofs die Zuständigkeit für erstinstanzliche Entscheidungen über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.