Erwägungsgrund 8 32016R1244
Die Behörde kam in dem genannten Gutachten außerdem zu dem Schluss, dass aufgrund der Tatsache, dass p-Mentha-1,8-dien-7-al (FL-Nr. 05.117) ein repräsentativer Stoff für die Gruppe ist, möglicherweise Sicherheitsbedenken hinsichtlich der übrigen Stoffe in dieser Gruppe bestehen.