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Die vorgelegten Daten wurden von der Behörde bewertet, die in ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 24. Juni 2015 zu dem Schluss kam, dass p-Mentha-1,8-dien-7-al (FL Nr. 05.117) in vivo gentoxisch ist und bei seiner Verwendung als Aromastoff daher Sicherheitsbedenken bestehen. Dieser Stoff wurde mit der Verordnung (EU) 2015/1760 der Kommission bereits aus der Unionsliste gestrichen.
Die Behörde hat die vorgelegten Daten bewertet und kam in ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 24. Juni 2015 zu dem Schluss, dass p-Mentha-1,8-dien-7-al (FL…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die vorgelegten Daten und kam in ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 24. Juni 2015 zu dem…
Daher entspricht die Verwendung von p-Mentha-1,8-dien-7-ol (FL-Nr. 05.117) nicht den allgemeinen Bedingungen für die Verwendung von Aromen gemäß Artikel 4…
Der Aromastoff p-Mentha-1,8-dien-7-ol (FL-Nr. 05.117) ist in der Liste als Aromastoff enthalten, dessen Bewertung noch nicht abgeschlossen ist, da zusätzliche…
Aufgrund sehr niedriger Verwendungsraten und der geringen Gesamtmenge, in der p-Mentha-1,8-dien-7-ol (FL-Nr. 05.117) Lebensmitteln in der Europäischen Union…
Die Behörde kam in dem genannten Gutachten außerdem zu dem Schluss, dass aufgrund der Tatsache, dass p-Mentha-1,8-dien-7-al (FL-Nr. 05.117) ein repräsentativer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.