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In ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 24. Juni 2015 bewertete die Behörde die vorgelegten Daten und kam zu dem Schluss, dass der repräsentative Stoff der Gruppe, p-Mentha-1,8-dien-7-al (FL-Nr. 05.117) in vivo genotoxisch ist und bei seiner Verwendung als Aromastoff daher Sicherheitsbedenken bestehen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die vorgelegten Daten und kam in ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 24. Juni 2015 zu dem…
Die Behörde hat die vorgelegten Daten bewertet und kam in ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 24. Juni 2015 zu dem Schluss, dass p-Mentha-1,8-dien-7-al (FL…
Die vorgelegten Daten wurden von der Behörde bewertet, die in ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 24. Juni 2015 zu dem Schluss kam, dass…
Die Behörde kam in dem genannten Gutachten außerdem zu dem Schluss, dass aufgrund der Tatsache, dass p-Mentha-1,8-dien-7-al (FL-Nr. 05.117) ein repräsentativer…
In diesem Gutachten kam die Behörde außerdem zu dem Schluss, dass ein potenzielles Sicherheitsrisiko für derartige Stoffe besteht, da p-Mentha-1,8-dien-7-al (FL…
Diese chemische Gruppe umfasst auch den Stoff p-Mentha-1,8-dien-7-al (FL Nr. 05.117), der als repräsentativer Stoff für die Gruppe verwendet wurde und für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.