Gesetze
Gesetz wird geladen …
Eigentümer von Verbrauchsanlagen und relevante Netzbetreiber sollten — vorbehaltlich der Genehmigung der relevanten Regulierungsbehörde oder ggf. einer anderen Behörde eines Mitgliedstaats — die Möglichkeit haben, Freistellungen für bestimmte Arten von Verbrauchsanlagen mit Übertragungsnetzanschluss, Verteilernetzanlagen mit Übertragungsnetzanschluss, Verteilernetzen und Verbrauchseinheiten, die von einer Verbrauchsanlage oder einem geschlossenen Verteilernetz zur Erbringung von Laststeuerungsdiensten für relevante Netzbetreiber und relevante ÜNB genutzt werden, vorzuschlagen.
1. Eigentümer oder mögliche Eigentümer von Verbrauchsanlagen sowie VNB/GVNB oder mögliche Betreiber können Freistellungen von einer oder mehreren Anforderungen…
1. Die Regulierungsbehörden können auf Antrag des Eigentümers oder möglichen Eigentümers einer Verbrauchsanlage, eines VNB/GVNB oder eines möglichen Betreibers,…
1. Relevante Netzbetreiber oder relevante ÜNB können Freistellungen für Verbrauchsanlagen mit Übertragungsnetzanschluss, Verteilernetzanlagen mit…
Vorbehaltlich der Zustimmung der relevanten Regulierungsbehörde oder gegebenenfalls einer anderen Behörde eines Mitgliedstaats sollten Netzbetreiber die…
Die Verordnung sollte zudem ein Verfahren für Freistellungen von den Bestimmungen vorsehen, um örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, etwa wenn die…
Die Bestimmungen für Verbrauchseinheiten, die von Verbrauchsanlagen oder geschlossenen Verteilernetzen genutzt werden, um Laststeuerungsdienste für relevante…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.