Erwägungsgrund 6 32016R1389
Am 13. Mai 2015 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin zog diese den Schluss, dass zwischen der Aufnahme von Vitamin D mit der Nahrung und dem Beitrag zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei Kindern ein kausaler Zusammenhang nachgewiesen wurde. Eine gesundheitsbezogene Angabe, die diese Schlussfolgerung widerspiegelt, sollte daher als den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entsprechend gelten und in die Liste zugelassener Angaben der Europäischen Union aufgenommen werden.