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Diese Angaben wurden gemäß der befürwortenden Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) aus dem Jahr 2010 (Frage EFSA-Q-2008-2154, EFSA-Q-2008-2155 ), die zu dem Schluss kam, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verzehr solcher Erzeugnisse als Ersatz für gewöhnliche Mahlzeiten und der Beibehaltung des Körpergewichts nach Gewichtsabnahme und zwischen dem Verzehr von Mahlzeitersatz als Ersatz für regelmäßige Mahlzeiten im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung und einer Verringerung des Körpergewichts nachgewiesen wurde, in die Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben aufgenommen. Laut Gutachten sollte ein Lebensmittel höchstens 250 kcal pro Portion enthalten und den Anforderungen der Richtlinie 96/8/EG entsprechen, damit die Angaben zulässig sind.
Da die Behörde in ihrer Stellungnahme aus dem Jahr 2015 die Schlussfolgerungen ihrer Stellungnahme aus dem Jahr 2010 in Bezug auf den Energiegehalt der…
Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 enthält die Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben und die Bedingungen für ihre Verwendung. Zwei Angaben…
Gesundheitsbezogene Angaben, für die gemäß der Schlussfolgerung der Behörde ein kausaler Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel…
Bei einigen der gesundheitsbezogenen Angaben kam die Behörde auf der Grundlage der vorgelegten Daten zu dem Schluss, dass zwischen der Lebensmittelkategorie,…
Zudem wird angesichts des wachsenden Bevölkerungsanteils, der mit Übergewicht und Adipositas zusammenhängende Probleme hat, eine zunehmende Zahl von…
Im Hinblick auf die verpflichtenden Angaben zur Kennzeichnung des Mahlzeitersatzes für eine gewichtskontrollierende Ernährung, sollten die Anforderungen an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.