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Die Behörde hat ein wissenschaftliches Gutachten zur Verwendung des Hilfsstoffs in der Kunststoffherstellung Perfluor {Essigsäure, 2-[(5-methoxy-1,3-dioxolan-4-yl)oxy]}, Ammoniumsalz (FCM-Stoff-Nr. 1045) abgegeben. Bei Verwendung als Hilfsstoff in der Kunststoffherstellung bei der Herstellung von Fluorpolymeren, die bei hohen Temperaturen von mindestens 370 °C hergestellt werden, birgt die Verwendung dieses Stoffs keine Gefahr für die menschliche Gesundheit. Daher sollte der Stoff in die Unionsliste aufgenommen und seine Verwendung im Einklang mit diesen Spezifikationen zugelassen werden.
Die Behörde hat ein befürwortendes wissenschaftliches Gutachten über die Verwendung des neuen Hilfsstoffs bei der Kunststoffherstellung…
Die Behörde hat ein wissenschaftliches Gutachten zur Verwendung des Zusatzstoffes Dodecansäure, 12-Amino-, Polymer mit Ethen, 2,5-Furandion,…
Die Behörde hat ein befürwortendes wissenschaftliches Gutachten zur Verwendung des Zusatzstoffs gemahlene Sonnenblumenkernhülsen mit der FCM-Stoff-Nr. 1060…
Die Behörde hat ein befürwortendes wissenschaftliches Gutachten zur Verwendung des Stoffs (Methacrylsäure, Ethylacrylat, N-Butylacrylat, Methylmethacrylat und…
Die Behörde hat ein wissenschaftliches Gutachten zur Erweiterung der Verwendung von Perfluormethylperfluorvinylether (MVE, FCM-Stoff-Nr. 391) abgegeben . Dem…
Die Behörde hat ein wissenschaftliches Gutachten zur Verwendung des Ausgangsstoffs 1,7-Octadien (FCM-Stoff-Nr. 1034) abgegeben. Bei Verwendung als vernetzendes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.