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Die Behörde hat ein befürwortendes wissenschaftliches Gutachten über die Verwendung des neuen Hilfsstoffs bei der Kunststoffherstellung 2H-Perfluor-[(5,8,11,14-tetramethyl)-tetraethylenglycolethylpropylether] (FCM-Stoff-Nr. 903) abgegeben. Dieser Stoff sollte nur als Hilfsstoff bei der Polymerisierung von Fluorpolymeren verwendet werden. Bei diesem Vorgang sollten die im Gutachten genannten Bedingungen für die Sinterung oder Verarbeitung Anwendung finden. Bei Berücksichtigung dieser Spezifikationen gefährdet die Verwendung des Stoffes nicht die menschliche Gesundheit, weshalb er in Anhang I Tabelle 1 der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 aufgenommen werden sollte.
Die Behörde hat ein wissenschaftliches Gutachten zur Verwendung des Hilfsstoffs in der Kunststoffherstellung Perfluor {Essigsäure,…
Die Behörde hat ein wissenschaftliches Gutachten zur Erweiterung der Verwendung von Perfluormethylperfluorvinylether (MVE, FCM-Stoff-Nr. 391) abgegeben . Dem…
Die Behörde befürwortete in ihrem wissenschaftlichen Gutachten die Verwendung des neuen Zusatzstoffs Ethylenvinylacetatcopolymerwachs (FCM-Stoff-Nr. 969),…
Die Verwendung des Stoffes mit der FCM-Stoff-Nummer 438 und der Bezeichnung Bis(2,6-diisopropylphenyl)carbodiimid als Zusatzstoff in Kunststoffen ist gemäß…
Die Behörde hat ein befürwortendes wissenschaftliches Gutachten über die Verwendung des neuen Zusatzstoffs Polyglycerol (FCM-Stoff-Nr. 1017) abgegeben. Das…
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 wird wie folgt geändert: (1) In Tabelle 1 werden die folgenden Zeilen in fortlaufender FCM-Stoff-Nummer eingefügt:…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.