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Manche nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte werden unter extremen Bedingungen eingesetzt, die eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit bedeuten, oder unterliegen sehr anspruchsvollen technischen Anforderungen. Angesichts dieser besonderen Umstände und der vergleichsweise geringen Zahl von Motoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte sollten für Motoren zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen und zum Einsatz in Slipfahrzeugen für Rettungsboote bestimmte Ausnahmen von den in dieser Verordnung festgelegten Emissionsgrenzwertanforderungen vorgesehen werden.
Die Richtlinie 97/68/EG enthält keine Ausnahmeregelung für Motoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte zum Einsatz in…
Unbeschadet des Artikels 18 Absatz 2 und des Artikels 22 Absatz 3 können die Mitgliedstaaten für Motoren, die die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe…
Technische Innovationen in Bezug auf das Emissionsverhalten von Motoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte sollten auf…
Motoren für die Ausfuhr und für den Einsatz durch die Streitkräfte sollten nicht den in dieser Verordnung festgelegten Emissionsgrenzwerten unterliegen. Zur…
Das Inverkehrbringen von Motoren, die bereits in nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte eingebaute Motoren ersetzen sollen und die…
Diese Verordnung sollte harmonisierte Vorschriften für die EU-Typgenehmigung von Motoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.