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Die Richtlinie 97/68/EG enthält keine Ausnahmeregelung für Motoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen. Um den strengen technischen Anforderungen Rechnung zu tragen, die wesentlich für die Betriebssicherheit solcher Motoren sind, sollte die Richtlinie 97/68/EG so geändert werden, dass Ausnahmeregelungen für solche Motoren bis zur Aufhebung der Richtlinie angewandt werden können.
In der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen in Bezug auf die…
Die Richtlinie 97/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über…
Manche nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte werden unter extremen Bedingungen eingesetzt, die eine Gefahr für das Leben oder die…
Hinsichtlich Motoren, die ursprünglich bereits nach der Richtlinie 97/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1997 zur Angleichung der…
Technische Innovationen in Bezug auf das Emissionsverhalten von Motoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte sollten auf…
Diese Verordnung sollte konkrete Anforderungen in Bezug auf Emissionsgrenzwerte und EU-Typgenehmigungsverfahren für Motoren für nicht für den Straßenverkehr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.