Art. 34 Abs. 2 32016R1719Finanzielle Übertragungsrechte (FTR) mit Obligation
Die Einführung von FTR mit Obligation setzt die Anwendung der Day-Ahead-Preiskopplung gemäß den Artikeln 38 bis 50 der Verordnung (EU) 2015/1222 voraus.
Art. 31 Abs. 6 32016R1719Regionale Ausgestaltung langfristiger Übertragungsrechte
Die parallele Vergabe von physikalischen Übertragungsrechten und FTR (Option) an der gleichen Gebotszonengrenze ist nicht zulässig. Die parallele Vergabe von…
Erwägungsgrund 9 32016R1719Derzeit gibt es in der Union zahlreiche Vergabevorschriften für die vertraglichen Vereinbarungen über langfristige Übertragungsrechte. Die ÜNB sollten…
Art. 52 Abs. 1 32016R1719Anforderungen der harmonisierten Vergabevorschriften
Die Anforderungen der harmonisierten Vergabevorschriften für langfristige Übertragungsrechte betreffen physikalische Übertragungsrechte, FTR (Option) und FTR…
Erwägungsgrund 11 32016R1719Durch die Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission werden ein Day-Ahead-Verbindlichkeitszeitpunkt und eine damit verbundene Ausgleichszahlungsregelung für…