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Durch die Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission werden ein Day-Ahead-Verbindlichkeitszeitpunkt und eine damit verbundene Ausgleichszahlungsregelung für langfristige Übertragungsrechte, die nach diesem Zeitpunkt eingeschränkt werden, eingeführt. Weiterhin sollten ÜNB den Inhabern langfristiger Übertragungsrechte eine Rückerstattung oder eine Ausgleichszahlung leisten, wenn die langfristigen Übertragungsrechte vor dem Day-Ahead-Verbindlichkeitszeitpunkt eingeschränkt werden.
Obergrenzen für die Ausgleichszahlung, die Inhabern gezahlt werden muss, deren langfristige Übertragungsrechte vor dem Day-Ahead-Verbindlichkeitszeitpunkt…
Alle ÜNB sind berechtigt, langfristige Übertragungsrechte vor dem Day-Ahead-Verbindlichkeitszeitpunkt zu kürzen, um sicherzustellen, dass der Betrieb innerhalb…
Spätestens 16 Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung erarbeiten alle ÜNB einen gemeinsamen Vorschlag für einen einheitlichen…
Wenn bei der Vergabe von Day-Ahead-Kapazität Vergabebeschränkungen gemäß Artikel 23 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2015/1222 auf den Verbindungsleitungen zwischen…
Die ÜNB koordinieren Kürzungen bereits vergebener langfristiger zonenübergreifender Kapazität, wenn die Kürzungen einen Zeitbereich von mehr als 48 Stunden vor…
Bei Kürzungen von langfristigen Übertragungsrechten wegen höherer Gewalt erhalten die betroffenen Inhaber langfristiger Übertragungsrechte für den Zeitraum, in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.