Verordnung (EU) 2016/1776 der Kommission vom 6. Oktober 2016 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Sucralose (E 955) als Geschmacksverstärker in Kaugummi mit Zusatz von Zucker oder Polyolen (Text von Bedeutung für den EWR)
Sucralose wurde im Jahr 2000 vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Lebensmittel“ (SCF) der Europäischen Union bewertet, der eine annehmbare tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake, ADI) von 15 mg/kg Körpergewicht/Tag festlegte.
Erwägungsgrund 4 32016R1776
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