Erwägungsgrund 8 32016R1776
Daher sollte die Verwendung von Sucralose (E 955) als Geschmacksverstärker in Kaugummi mit Zusatz von Zucker oder Polyolen (Lebensmittelunterkategorie 5.3) bei einem Höchstgehalt von 1200 mg/kg zugelassen werden.
Daher sollte die Verwendung von Sucralose (E 955) als Geschmacksverstärker in Kaugummi mit Zusatz von Zucker oder Polyolen (Lebensmittelunterkategorie 5.3) bei einem Höchstgehalt von 1200 mg/kg zugelassen werden.