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Die Verwendung von Sucralose (E 955) als Geschmacksverstärker in Kaugummi mit Zusatz von Zucker oder Polyolen erhöht die allgemeine Intensität des Geschmacks des Kaugummis und hält diese Intensität im Vergleich zu anderen Formulierungen von Lebensmittelzusatzstoffen über einen längeren Zeitraum, in dem der Kaugummi gekaut wird, aufrecht. Die Erhöhung der Intensität und Dauerhaftigkeit des Geschmacks bietet den Verbrauchern beim Kauen des Kaugummis ein besseres Gesamterlebnis.
Daher sollte die Verwendung von Sucralose (E 955) als Geschmacksverstärker in Kaugummi mit Zusatz von Zucker oder Polyolen (Lebensmittelunterkategorie 5.3) bei…
Am 19. Januar 2015 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Sucralose (E 955) als Geschmacksverstärker in Kaugummi mit Zusatz von Zucker oder Polyolen…
Die Zulassung von Sucralose bei einem Gehalt von 1 200 mg/kg in Kaugummi mit Zusatz von Zucker oder Polyolen würde zu einem Anstieg der Aufnahme von E 955…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) um ein…
Die Verwendung von Erythrit (E 968) wird beantragt, um das Geschmacksprofil und das Mundgefühl von brennwertverminderten Getränken und von ohne Zuckerzusatz…
Da diese Erzeugnisse optisch nicht ansprechend sind, ist die Verwendung bestimmter Lebensmittelfarbstoffe erforderlich. Die Verwendung von Süßungsmitteln ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.