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Die Zulassung von Sucralose bei einem Gehalt von 1 200 mg/kg in Kaugummi mit Zusatz von Zucker oder Polyolen würde zu einem Anstieg der Aufnahme von E 955 innerhalb der folgenden Grenzen führen: Zwischen 0 und 0,1 % der ADI bei mittlerem Verzehr und zwischen 0 und 4,3 % der ADI bei starkem Verzehr. Dies gilt als zusätzliche, geringfügige Exposition der Verbraucher und gibt daher keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken.
Daher sollte die Verwendung von Sucralose (E 955) als Geschmacksverstärker in Kaugummi mit Zusatz von Zucker oder Polyolen (Lebensmittelunterkategorie 5.3) bei…
Die Zulassung dieses Süßungsmittels in Senf mit 120 mg/kg (als Stevioläquivalente) würde zu einem Anstieg der Aufnahme von E 960 innerhalb der folgenden Grenzen…
Die Verwendung von Sucralose (E 955) als Geschmacksverstärker in Kaugummi mit Zusatz von Zucker oder Polyolen erhöht die allgemeine Intensität des Geschmacks…
Am 19. Januar 2015 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Sucralose (E 955) als Geschmacksverstärker in Kaugummi mit Zusatz von Zucker oder Polyolen…
Sucralose wurde im Jahr 2000 vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Lebensmittel“ (SCF) der Europäischen Union bewertet, der eine annehmbare tägliche Aufnahmemenge…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) um ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.