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Daher sollte die Verwendung von Sucralose (E 955) als Geschmacksverstärker in Kaugummi mit Zusatz von Zucker oder Polyolen (Lebensmittelunterkategorie 5.3) bei einem Höchstgehalt von 1 200 mg/kg zugelassen werden.
Die Zulassung von Sucralose bei einem Gehalt von 1 200 mg/kg in Kaugummi mit Zusatz von Zucker oder Polyolen würde zu einem Anstieg der Aufnahme von E 955…
Am 19. Januar 2015 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Sucralose (E 955) als Geschmacksverstärker in Kaugummi mit Zusatz von Zucker oder Polyolen…
Die Verwendung von Sucralose (E 955) als Geschmacksverstärker in Kaugummi mit Zusatz von Zucker oder Polyolen erhöht die allgemeine Intensität des Geschmacks…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) um ein…
Daher sollte die Verwendung von Steviolglycosiden (E 960) als Süßungsmittel in bestimmten brennwertverminderten Süßwaren der Lebensmittelunterkategorie 05.2…
Daher sollte die Verwendung von Steviolglycosiden (E 960) als Süßungsmittel in Senf (Lebensmittelunterkategorie 12.4) bei einem Höchstgehalt von 120 mg/kg…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.