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Dieses Herstellungsverfahren führt zu einer Zubereitung mit 95 % Steviolglycosiden, wobei Rebaudiosid M mehr als 50 % des Endprodukts ausmacht und der verbleibende Anteil aus den folgenden zehn anderen Steviolglycosiden in beliebiger Kombination und in beliebigem prozentualen Anteil besteht: Steviosid, Rebaudioside A, B, C, D, E, F, Dulcosid, Steviolbiosid und Rubusosid. Extrakte mit ≥ 95 % Rebaudiosid M enthalten < 5 % der Rebaudioside D, A und B kombiniert, Extrakte mit einem geringeren Rebaudiosid-M-Gehalt (etwa 50 %) können dagegen annähernd 40 % Rebaudiosid D bzw. 7 % Rebaudiosid A enthalten.
Nach den geltenden Spezifikationen müssen Zubereitungen aus Steviolglycosiden (E 960) mindestens 95 % der zehn folgenden Steviolglycoside in der Trockenmasse…
Der Antragsteller beantragt die Aufnahme von Rebaudiosid M in die Liste der zulässigen Steviolglycoside als zusätzliches Glycosid, das für den…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) kam in ihrem Gutachten vom 8. Dezember 2015 zu dem Schluss, dass von der…
Nach Angaben des Antragstellers ist ein Herstellungsverfahren entwickelt worden, das eine selektive Isolierung von Rebaudiosid M ermöglicht, die zu besonders…
Ferner beantragt der Antragsteller die Erweiterung der Liste der chemischen Bezeichnungen, Molmassen und CAS-Nummern dahin gehend, dass neben Steviosid und…
In dem neuen Herstellungsverfahren erfolgt zunächst die Extraktion aus den zerkleinerten Stevia-Blättern mit heißem Wasser, das daraus entstehende Extrakt wird…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.