Gesetze
Gesetz wird geladen …
In diesem Anhang wird die Methodik für die Erhebung und Aufbereitung von statistischen Daten über Erdgaspreise für Haushaltskunden und Endkunden des Nichthaushaltssektors festgelegt. 1. Preise Bei den Preisen handelt es sich um solche, die Haushaltskunden und Endkunden des Nichthaushaltssektors für Erdgas zahlen, das sie über das Leitungsnetz für den eigenen Verbrauch beziehen. 2. Erdgas Erdgas schließt Erdgas und sonstige gasförmige Brennstoffe ein, die mit Erdgas im Fernleitungs- und Verteilungsnetz vermischt werden, wozu etwa Biogas gehört. Andere gasförmige Brennstoffe, die über eigene Netze verteilt und dabei nicht mit Erdgas vermischt werden (z. B. Ortsgas, Kokereigas, Hochofengas und Biogas), sind ausgeschlossen. 3. Meldeeinheiten Die Daten umfassen alle Erdgas beziehenden Haushaltskunden und Endkunden des Nichthaushaltssektors, schließen aber Kunden aus, die Erdgas nur für folgende Zwecke verwenden: — zur Stromerzeugung in Kraftwerken oder Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) oder — zu nichtenergetischen Zwecken (z. B. zur Verwendung in der chemischen Industrie). 4. Maßeinheiten Bei den Preisen handelt es sich um solche, die von Haushaltskunden und Endkunden des Nichthaushaltssektors im jeweiligen Land durchschnittlich zu zahlen sind. Die Preise sind in Landeswährung pro Gigajoule (GJ) anzugeben. Die verwendete Energieeinheit ist anhand des Bruttoheizwerts (Brennwert) zu bestimmen. Die Preise sind nach dem Marktanteil der Erdgasversorgungsunternehmen an dem jeweiligen Verbrauchsband zu gewichten. Falls die Berechnung gewichteter Durchschnittspreise nicht möglich ist, können arithmetische Durchschnittspreise angegeben werden. In jedem Fall müssen die Daten einen repräsentativen Anteil des nationalen Marktes abdecken. 5. Verbrauchsbänder Die Preise basieren auf einem System von Standard-Verbrauchsbändern für den jährlichen Erdgasverbrauch. a) Haushaltskunden sind in die folgenden Gruppen einzuordnen: Verbrauchsband Jährlicher Erdgasverbrauch (GJ) Niedrigster Wert Höchster Wert Gruppe D1 < 20 Gruppe D2 ≥ 20 < 200 Gruppe D3 ≥ 200 · b) Endkunden des Nichthaushaltssektors sind in die folgenden Gruppen einzuordnen: Verbrauchsband Jährlicher Erdgasverbrauch (GJ) Niedrigster Wert Höchster Wert Gruppe I1 < 1 000 Gruppe I2 ≥ 1 000 < 10 000 Gruppe I3 ≥ 10 000 < 100 000 Gruppe I4 ≥ 100 000 < 1 000 000 Gruppe I5 ≥ 1 000 000 < 4 000 000 Gruppe I6 ≥ 4 000 000 · 6. Untergliederung Die Preise müssen alle anfallenden Entgelte enthalten: Netzentgelte zuzüglich verbrauchter Energie, abzüglich etwaiger Rabatte oder Prämien, zuzüglich sonstiger Entgelte (Zählermiete, Grundgebühren usw.). Einmalige Anschlussgebühren sind nicht zu berücksichtigen. Ausführliche Daten sind wie unten ausgeführt zu übermitteln. a) Für Komponenten und Teilkomponenten erforderliche Untergliederung Die Preise sind in drei Hauptkomponenten und in separate Teilkomponenten zu unterteilen. Der für Erdgas des jeweiligen Verbrauchsbands verrechnete Endkundenpreis ist die Summe der drei Hauptkomponenten, nämlich der Komponente Energie und Versorgung, der Netzkomponente (Fernleitung und Verteilung) und der aus Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich verursachten Belastungen und Gebühren bestehenden Komponente. Komponente und Teilkomponente Beschreibung Energie und Versorgung Diese Komponente umfasst den Rohstoffpreis für Erdgas, der vom Versorger bezahlt wird bzw. den Preis für Erdgas bei der Einspeisung ins Fernleitungssystem, gegebenenfalls einschließlich folgender Endverbraucherkosten: Speicherungskosten zuzüglich Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Erdgas an Endkunden. Netz Der Netzpreis umfasst die folgenden Endverbraucherkosten: Fernleitungs- und Verteilungstarife, Fernleitungs- und Verteilungsverluste, Netzkosten, Kundendienstkosten, Systembetreuungskosten, Zählermieten und Ablesekosten. Teilkomponente Die Netzkomponente wird wie folgt in Fernleitungs- und Verteilungsnetzkosten für Endverbraucher unterteilt: 1. Durchschnittlicher relativer Anteil der Fernleitungskosten für Haushaltskunden und durchschnittlicher relativer Anteil der Fernleitungskosten für Endkunden des Nichthaushaltssektors, ausgedrückt als Prozentsatz der gesamten Netzkosten. · 2. Durchschnittlicher relativer Anteil der Verteilungskosten für Haushaltskunden und durchschnittlicher relativer Anteil der Verteilungskosten für Endkunden des Nichthaushaltssektors, ausgedrückt als Prozentsatz der gesamten Netzkosten. · Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren Diese Komponente ist die Summe aller nachstehend aufgelisteten Teilkomponenten (Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren). Teilkomponente Die nachstehenden Teilkomponenten werden einzeln für das jeweilige unter Nummer 5 festgelegte Verbrauchsband übermittelt. 1. Mehrwertsteuer im Sinne der Richtlinie 2006/112/EG des Rates. · 2. Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren im Zusammenhang mit der Förderung von erneuerbaren Energiequellen, Energieeffizienz und Energiegewinnung durch KWK. · 3. Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren im Zusammenhang mit strategischen Vorräten, Kapazitätszahlungen und Energieversorgungssicherheit; Steuern auf die Erdgasverteilung; verlorene Kosten und sonstige staatlich verursachte Belastungen bezüglich der Finanzierung von Energieregulierungsbehörden oder Marktteilnehmern und Netzbetreibern. · 4. Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren im Zusammenhang mit der Luftqualität und zu anderen Umweltschutzgründen; Steuern auf Emissionen von CO2 oder anderen Treibhausgasen. · 5. Alle sonstigen nicht unter die vier genannten Kategorien fallenden Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich verursachten Belastungen und Gebühren: Fernwärmeförderung; Abgaben an Gebietskörperschaften; Ausgleich für Insellage; Konzessionsabgaben im Zusammenhang mit Lizenzen und Gebühren für die Nutzung von Land und staatlichem oder privatem Eigentum für das Netz oder andere Versorgungseinrichtungen. · b) Untergliederung nach Abgabenbelastung Die Preise werden in die nachstehenden drei Ebenen aufgeschlüsselt: Ebene Beschreibung Preise ohne jegliche Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren Diese Preisebene umfasst nur die Komponente Energie und Versorgung sowie die Netzkomponente. Preise ohne Mehrwertsteuer (MwSt) und sonstige erstattungsfähige Steuern Diese Preisebene umfasst die Komponente Energie und Versorgung, die Netzkomponente sowie Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren, die im Fall von Endkunden des Nichthaushaltssektors als nicht erstattungsfähig angesehen werden. Im Fall von Haushaltskunden umfasst diese Preisebene die Komponente Energie, die Netzkomponente sowie Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren, nicht aber die MwSt. Preise einschließlich aller Steuern und Abgaben Diese Preisebene umfasst die Komponente Energie und Versorgung, die Netzkomponente sowie alle erstattungsfähigen und nicht erstattungsfähigen Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich verursachten Belastungen und Gebühren, einschließlich MwSt. 7. Verbrauchsmengen Die Mitgliedstaaten übermitteln Angaben über den relativen Anteil von Erdgas in jedem Verbrauchsband auf der Grundlage der Gesamtmenge, auf die sich die Preise beziehen. Die jährlichen Verbrauchsmengen pro Verbrauchsband sind einmal pro Jahr zusammen mit den Preisdaten für das zweite Halbjahr zu übermitteln. Die Daten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
In diesem Anhang wird die Methodik für die Erfassung und Aufbereitung von statistischen Daten über Strompreise für Haushaltskunden und Endkunden des…
Eine Preisanalyse ist nur dann möglich, wenn die Mitgliedstaaten zu den einzelnen Komponenten und Teilkomponenten der Erdgas- und Strompreise amtliche…
Die Statistik nach § 2 Nr. 1 erfaßt die Preise für nach Art, Sorte, Qualität und Handelsbedingungen bezeichnete Güter. Die Statistik der…
Die Mitgliedstaaten erheben Daten über Erdgas- und Strompreise und über deren Komponenten und Teilkomponenten hinsichtlich Netzkosten, Steuern, Abgaben und…
Der Entlastungsbetrag nach Absatz 1 Satz 1 entspricht der Summe aus Das arbeitsbezogene Preiselement nach Satz 1 Nummer 1 ergibt sich bei Letztverbrauchern, die…
Die Daten über die von den Endkunden zu zahlenden Erdgas- und Strompreise sollten Vergleiche mit den Preisen für andere Energieerzeugnisse ermöglichen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.