Erwägungsgrund 4 32016R1952
Die Richtlinie 2008/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gibt bislang einen gemeinsamen Rahmen für die Erstellung, Übermittlung und Verbreitung vergleichbarer Statistiken über die Preise für Erdgas und Strom vor, die von Industriekunden in der Union zu zahlen sind.