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In diesem Anhang wird die Methodik für die Erfassung und Aufbereitung von statistischen Daten über Strompreise für Haushaltskunden und Endkunden des Nichthaushaltssektors festgelegt. 1. Preise Bei den Preisen handelt es sich um die Preise, die von Haushaltskunden und Endkunden des Nichthaushaltssektors für Strom für den eigenen Verbrauch zu zahlen sind. 2. Meldeeinheiten Die Daten umfassen alle Strom beziehenden Haushaltskunden und Endkunden des Nichthaushaltssektors, von Selbsterzeugern produzierter und anschließend verbrauchter Strom ist jedoch von der Meldepflicht ausgenommen. 3. Maßeinheiten Bei den Preisen handelt es sich um die Preise, die von Haushaltskunden und Endkunden des Nichthaushaltssektors im jeweiligen Land durchschnittlich zu zahlen sind. Die Preise sind in Landeswährung pro Kilowattstunde (kWh) anzugeben. Die Preise sind nach dem Marktanteil der Stromversorgungsunternehmen an dem jeweiligen Verbrauchsband zu gewichten. Falls die Berechnung gewichteter Durchschnittspreise nicht möglich ist, können arithmetische Durchschnittspreise angegeben werden. Auf jeden Fall müssen die Daten einen repräsentativen Anteil des nationalen Marktes abdecken. 4. Verbrauchsbänder Die Preise basieren auf einem System von Standard-Verbrauchsbändern für den jährlichen Stromverbrauch. a) Haushaltskunden sind in die folgenden Gruppen einzuordnen: Verbrauchsband Jährlicher Stromverbrauch (kWh) Niedrigster Wert Höchster Wert Gruppe DA < 1 000 Gruppe DB ≥ 1 000 < 2 500 Gruppe DC ≥ 2 500 < 5 000 Gruppe DD ≥ 5 000 < 15 000 Gruppe DE ≥ 15 000 · b) Endkunden des Nichthaushaltssektors sind in die folgenden Gruppen einzuordnen: Verbrauchsband Jährlicher Stromverbrauch (MWh) Niedrigster Wert Höchster Wert Gruppe IA < 20 Gruppe IB ≥ 20 < 500 Gruppe IC ≥ 500 < 2 000 Gruppe ID ≥ 2 000 < 20 000 Gruppe IE ≥ 20 000 < 70 000 Gruppe IF ≥ 70 000 < 150 000 Gruppe IG ≥ 150 000 · 5. Untergliederung Die Preise müssen alle anfallenden Entgelte enthalten: Netzentgelte zuzüglich verbrauchter Energie, abzüglich etwaiger Rabatte oder Prämien, zuzüglich sonstiger Entgelte (Zählermiete, Grundgebühren usw.). Einmalige Anschlussgebühren sind nicht zu berücksichtigen. Ausführliche Daten sind wie unten ausgeführt zu übermitteln. a) Für Komponenten und Teilkomponenten erforderliche Untergliederung Die Preise sind in drei Hauptkomponenten und in separate Teilkomponenten zu unterteilen. Der für Strom des jeweiligen Verbrauchsbands verrechnete Endkundenpreis ist die Summe der drei Hauptkomponenten, nämlich der Komponente Energie und Versorgung, der Netzkomponente (Übertragung und Verteilung) und der aus Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich verursachten Belastungen und Gebühren bestehenden Komponente. Komponenteund Teilkomponente Beschreibung Energie und Versorgung Diese Komponente umfasst die folgenden Endverbraucherkosten: Erzeugung, Aggregation, Ausgleichsenergie, Kosten der gelieferten Energie, Kundendienstleistungen, Kundendienstverwaltung und sonstige Versorgungskosten. Netz Der Netzpreis umfasst die folgenden Endverbraucherkosten: Übertragungs- und Verteilungstarife, Übertragungs- und Verteilungsverluste, Netzkosten, Kundendienstkosten, Systembetreuungskosten, Zählermieten und Ablesekosten. Teilkomponente Die Netzkomponente wird wie folgt in Übertragungs- und Verteilungsnetzkosten für Endverbraucher unterteilt: 1. Durchschnittlicher relativer Anteil der Übertragungskosten für Haushaltskunden und durchschnittlicher relativer Anteil der Übertragungskosten für Endkunden des Nichthaushaltssektors, ausgedrückt als Prozentsatz der gesamten Netzkosten. · 2. Durchschnittlicher relativer Anteil der Verteilungskosten für Haushaltskunden und durchschnittlicher relativer Anteil der Verteilungskosten für Endkunden des Nichthaushaltssektors, ausgedrückt als Prozentsatz der gesamten Netzkosten. · Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren Diese Komponente ist die Summe aller nachstehend aufgelisteten Teilkomponenten (Steuern, Abgaben, und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren). Teilkomponente Die nachstehenden Teilkomponenten werden einzeln für das jeweilige unter Nummer 4 festgelegte Verbrauchsband übermittelt. 1. Mehrwertsteuer gemäß der Definition der Richtlinie 2006/112/EG. · 2. Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren im Zusammenhang mit der Förderung von erneuerbaren Energiequellen, Energieeffizienz und Energiegewinnung durch KWK. · 3. Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren im Zusammenhang mit Kapazitätszahlungen, Energieversorgungssicherheit und angemessener Stromerzeugung; Steuer auf die Umstrukturierung des Kohlesektors; Steuern auf die Stromverteilung; verlorene Kosten und sonstige staatlich verursachte Belastungen bezüglich der Finanzierung von Energieregulierungsbehörden oder Marktteilnehmern und Netzbetreibern. · 4. Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren im Zusammenhang mit der Luftqualität und zu anderen Umweltschutzgründen; Steuern auf Emissionen von CO2 oder anderen Treibhausgasen. · 5. Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren im Zusammenhang mit der Kernkraft einschließlich Stilllegung und Beaufsichtigung von Kernkraftanlagen und diesbezügliche Gebühren. · 6. Alle sonstigen nicht unter die fünf genannten Kategorien fallenden Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich verursachten Belastungen und Gebühren: Fernwärmeförderung; Abgaben an Gebietskörperschaften; Ausgleich für Insellage; Konzessionsabgaben im Zusammenhang mit Lizenzen und Gebühren für die Nutzung von Land und staatlichem oder privatem Eigentum für das Netz oder andere Versorgungseinrichtungen. · b) Untergliederung nach Abgabenbelastung Die Preise werden in die nachstehenden drei Ebenen aufgeschlüsselt: Ebene Beschreibung Preise ohne jegliche Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachten Belastungen und Gebühren Diese Preisebene umfasst nur die Komponente Energie und Versorgung sowie die Netzkomponente. Preise ohne Mehrwertsteuer (MwSt) und sonstige erstattungsfähige Steuern Diese Preisebene umfasst die Komponente Energie und Versorgung, die Netzkomponente sowie Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren, die im Fall von Endkunden des Nichthaushaltssektors als nicht erstattungsfähig angesehen werden. Im Fall von Haushaltskunden umfasst diese Preisebene die Komponente Energie, die Netzkomponente sowie Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren, nicht aber die MwSt. Preise einschließlich aller Steuern Diese Preisebene umfasst die Komponente Energie und Versorgung, die Netzkomponente sowie alle erstattungsfähigen und nicht erstattungsfähigen Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich verursachten Belastungen und Gebühren, einschließlich MwSt. 6. Verbrauchsmengen Die Mitgliedstaaten übermitteln Angaben über den relativen Anteil von Strom in jedem Verbrauchsband auf der Grundlage der Gesamtmenge, auf die sich die Preise beziehen. Die jährlichen Verbrauchsmengen pro Verbrauchsband sind einmal pro Jahr zusammen mit den Preisdaten für das zweite Halbjahr zu übermitteln. Die Daten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
bei den nach Ziffer I erfassten Unternehmen 1.für die Unternehmen und die fachlichen Unternehmensteile a)die tätigen Personen,b)die Arbeitsstunden,c)die Lohn-…
unverzüglich nachdem die Formularvorlagen nach § 35 zur Verfügung stehen, aa)bilanzkreisscharf aaa)die an Letztverbraucher über das Netz gelieferten Strommengen…
In diesem Anhang wird die Methodik für die Erhebung und Aufbereitung von statistischen Daten über Erdgaspreise für Haushaltskunden und Endkunden des…
Die Statistik nach § 2 Nr. 1 erfaßt die Preise für nach Art, Sorte, Qualität und Handelsbedingungen bezeichnete Güter. Die Statistik der…
Die Mitgliedstaaten erheben Daten über Erdgas- und Strompreise und über deren Komponenten und Teilkomponenten hinsichtlich Netzkosten, Steuern, Abgaben und…
Eine Preisanalyse ist nur dann möglich, wenn die Mitgliedstaaten zu den einzelnen Komponenten und Teilkomponenten der Erdgas- und Strompreise amtliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.