Erwägungsgrund 3 32016R1952
Durch diese Verordnung soll ein gemeinsamer Rahmen für europäische Statistiken geschaffen werden, auf die sich energiepolitische Maßnahmen stützen können, die insbesondere auf die Schaffung eines vollständig integrierten Energiebinnenmarkts für die Kunden abzielen. Im Interesse der Marktintegration sollte mehr Transparenz bei Energiekosten und -preisen sowie bei der Höhe der öffentlichen Unterstützung angestrebt werden. Diese Verordnung bringt keine Harmonisierung der Preis- oder Gebührenstrukturen der Mitgliedstaaten insgesamt mit sich.