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Das Format des europäischen Reisedokuments für die Rückkehr entspricht dem Muster im Anhang. Das europäische Reisedokument für die Rückkehr enthält folgende Angaben:
Name, Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, besondere Kennzeichen und, sofern bekannt, die Anschrift des Drittstaatsangehörigen im Bestimmungsdrittland;
ein Lichtbild des Drittstaatsangehörigen;
die ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum und -ort und die Gültigkeitsdauer;
Informationen über die Abreise und die Ankunft des Drittstaatsangehörigen.
Das europäische Reisedokument für die Rückkehr wird in einer Amtssprache oder mehreren Amtssprachen des Mitgliedstaats ausgestellt, der die Rückkehrentscheidung erlässt, und gegebenenfalls in Englisch und Französisch zur Verfügung gestellt.
Das europäische Reisedokument für die Rückkehr gilt nur für die einmalige Reise des Drittstaatsangehörigen, gegen den eine Rückkehrentscheidung eines Mitgliedstaats ergangen ist, bis zum Zeitpunkt der Ankunft im Bestimmungsdrittland.
Gegebenenfalls sind dem europäischen Reisedokument für die Rückkehr ergänzende Unterlagen beizufügen, die für die Rückkehr von Drittstaatsangehörigen notwendig sind.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 6 zur Änderung des Formats des europäischen Reisedokuments für die Rückkehr delegierte Rechtsakte zu erlassen.
Europäische Reisedokumente für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Europäische Reisedokumente für die Rückkehr) sind Dokumente nach der…
Der EU-Rückkehrausweis ist ein Reisedokument, das ein Mitgliedstaat einem nicht vertretenen Bürger in einem Drittland auf dessen Antrag für eine einzige Reise…
In dieser Richtlinie werden Vorschriften für die Bedingungen und das Verfahren für die Ausstellung eines EU-Rückkehrausweises für nicht vertretene Bürger in…
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 691; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Mit dieser Verordnung wird ein einheitliches europäisches Reisedokument für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (im Folgenden "europäisches…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.