Erwägungsgrund 2 32016R1953
Die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten sind bei der Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, die keine gültigen Reisepapiere besitzen, mit Schwierigkeiten konfrontiert.
Die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten sind bei der Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, die keine gültigen Reisepapiere besitzen, mit Schwierigkeiten konfrontiert.