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Die Richtlinie 2000/29/EG enthält Vorschriften über amtliche Kontrollen, die die zuständigen Behörden im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft vor der Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse durchführen müssen. In dieser Richtlinie ist vorgeschrieben, dass die Mitgliedstaaten angemessene und wirksame Kontrollen durchführen. Solche angemessenen und wirksamen amtlichen Kontrollen sollten auch in Zukunft beibehalten werden. Als Teil des Pakets „Intelligentere Vorschriften für sicherere Lebensmittel“ sollte die vorliegende Verordnung nur eine begrenzte Zahl von Bestimmungen über amtliche Kontrollen enthalten, weil diese Vorschriften im Rahmen der horizontalen Rechtsvorschriften über amtliche Kontrollen vorgesehen werden sollten.
die Ergebnisse einschlägiger Kontrollen, einschließlich auf Pestizidrückstände, die für die Zwecke des Artikels 32 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und…
Es sind Pflanzengesundheits-, Lebensmittelsicherheits- und sonstige Sicherheitsanforderungen festzulegen. Der Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung…
Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des…
Die möglichen Maßnahmen, die die zuständige Behörde im Zuge der amtlichen Kontrollen ergreift, sollten festgelegt werden, damit Rechtssicherheit gewährleistet…
Im Hinblick auf den Pflanzenschutz müssen diese harmonisierten Anforderungen mit der Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz…
Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 legt allgemeine Grundsätze für die amtliche Kontrolle von Lebensmitteln fest. In bestimmten Fällen sind jedoch detailliertere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.