Erwägungsgrund 37 32016R2031
Um die Feststellung der Quelle eines Befalls mit einem Quarantäneschädling zu erleichtern, sollte verlangt werden, dass Unternehmer Aufzeichnungen über die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände führen, die ihnen von anderen Unternehmern geliefert werden und die sie an andere Unternehmer ausliefern. Angesichts der Latenzzeiten einiger Quarantäneschädlinge und der für die Feststellung der Befallsquelle benötigten Zeit sollten die Aufzeichnungen mindestens drei Jahre lang aufbewahrt werden.