Erwägungsgrund 2 32016R2135
Fünf Mitgliedstaaten kamen für den aufgestockten Satz nach Artikel 24 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 infrage: Rumänien, Irland, Portugal, Zypern und Griechenland. Rumänien, Irland, Portugal und Zypern haben ihre jeweiligen Wirtschaftsanpassungsprogramme abgeschlossen. Nur Griechenland setzt noch ein Anpassungsprogramm um und profitiert bis zum dritten Quartal 2018 von der damit verbundenen finanziellen Unterstützung. Da Griechenland hinsichtlich der Finanzstabilität immer noch von gravierenden Schwierigkeiten betroffen ist, sollte die Geltungsdauer der höheren Zahlungen für Mitgliedstaaten mit vorübergehenden Haushaltsschwierigkeiten verlängert werden.