Erwägungsgrund 6 32016R2135
Damit die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Maßnahmen möglichst zügig angewendet werden können, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
Damit die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Maßnahmen möglichst zügig angewendet werden können, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —