Verordnung (EU) 2016/2230 des Rates vom 12. Dezember 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen
Der Beschluss (GASP) 2016/2231 legt die Kriterien für eigenständige Listen der Union fest.
Erwägungsgrund 2 32016R2230
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