Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Ökodesign-Anforderungen an Luftheizungsprodukte, Kühlungsprodukte, Gebläsekonvektoren und Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur sind in Anhang II aufgeführt.
Die einzelnen Ökodesign-Anforderungen werden nach folgendem Zeitplan anwendbar
Ab dem 1. Januar 2018 gilt:
Luftheizungsprodukte müssen die in Anhang II Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 5 aufgeführten Anforderungen erfüllen;
Kühlungsprodukte müssen die in Anhang II Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 5 aufgeführten Anforderungen erfüllen;
Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur müssen die in Anhang II Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 5 aufgeführten Anforderungen erfüllen;
Gebläsekonvektoren müssen die in Anhang II Nummer 5 aufgeführten Anforderungen erfüllen.
Ab dem 26. September 2018 gilt:
Luftheizungsprodukte und Kühlungsprodukte müssen die in Anhang II Nummer 4 Buchstabe a aufgeführten Anforderungen erfüllen;
Ab dem 1. Januar 2021 gilt:
Luftheizungsprodukte müssen die in Anhang II Nummer 1 Buchstabe b aufgeführten Anforderungen erfüllen;
Kühlungsprodukte müssen die in Anhang II Nummer 2 Buchstabe b aufgeführten Anforderungen erfüllen;
Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur müssen die in Anhang II Nummer 3 Buchstabe b aufgeführten Anforderungen erfüllen;
Luftheizungsprodukte müssen die in Anhang II Nummer 4 Buchstabe b aufgeführten Anforderungen erfüllen.
Die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen wird anhand der in Anhang III aufgeführten Vorgaben gemessen und berechnet.
Die Ökodesign-Anforderungen an Heizgeräte sind in Anhang II aufgeführt.
Raumklimageräte müssen den Ökodesign-Anforderungen nach Anhang I Punkt 2c entsprechen;
Die Ökodesign-Anforderungen an Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte sind in Anhang II aufgeführt.
Die Ökodesign-Anforderungen an Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher sind in Anhang II aufgeführt.
Die Ökodesign-Anforderungen für gewerbliche Kühllagerschränke und Schnellkühler/-froster sind in Anhang II aufgeführt.
Die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen wird anhand der in Anhang III aufgeführten Vorgaben gemessen und berechnet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.