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Die Ökodesign-Anforderungen an Raumklimageräte und Komfortventilatoren sind in Anhang I aufgeführt.
Die einzelnen Ökodesign-Anforderungen treten nach folgendem Zeitplan in Kraft: Ab dem 1. Januar 2013 gilt: Einkanal- und Zweikanal-Raumklimageräte müssen den Anforderungen nach Anhang I Punkt 2a entsprechen. Ab dem 1. Januar 2013 gilt: Ab dem 1. Januar 2014 gilt:
Raumklimageräte, ausgenommen Einkanal- und Zweikanal-Raumklimageräte, müssen den Anforderungen nach Anhang I Punkt 2b und Punkte 3a, 3b und 3c entsprechen;
Einkanal- und Zweikanal-Raumklimageräte müssen den Anforderungen nach Anhang I Punkte 3a, 3b und 3d entsprechen.
Komfortventilatoren müssen den Anforderungen nach Anhang I Punkte 3a, 3b und 3e entsprechen.
Raumklimageräte müssen den Ökodesign-Anforderungen nach Anhang I Punkt 2c entsprechen;
Einkanal- und Zweikanal-Raumklimageräte müssen den Anforderungen nach Anhang I Punkt 2d entsprechen.
Die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen wird anhand der in Anhang II aufgeführten Anforderungen gemessen und berechnet.
Um den Umweltauswirkungen entgegenzuwirken, müssen die Ökodesign-Anforderungen in den gemäß Artikel 4 erlassenen delegierten Rechtsakten auf der Grundlage der…
Die Ökodesign-Anforderungen an Heizgeräte sind in Anhang II aufgeführt.
Die Ökodesign-Anforderungen an Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher sind in Anhang II aufgeführt.
Die Ökodesign-Anforderungen für Computer sind in Anhang II festgelegt. Die Einhaltung der geltenden Ökodesign-Anforderungen bei Computern wird anhand der in…
Die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen wird anhand der in Anhang II aufgeführten Methoden gemessen und berechnet.
Für Umwälzpumpen gelten die in Anhang I genannten Ökodesign-Anforderungen. Die Erfüllung der Ökodesign-Anforderungen wird nach den Bestimmungen des Anhangs II…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.