Erwägungsgrund 5 32016R2282
Von Akteuren der Beleuchtungsindustrie vorgelegte Daten zeigen, dass viele als Alternativen zu den am wenigsten effizienten und vom Markt verbannten Lampentypen konzipierte Modelle (z. B. Netzspannungs-Halogenlampen als Ersatz für Glühlampen) aufgrund der Verordnungen (EG) Nr. 244/2009, (EG) Nr. 245/2009 und (EU) Nr. 1194/2012 vollständig vom Markt verschwinden würden, wenn es den Herstellern untersagt würde, das Konzept der in den Messnormen beschriebenen Erklärung und Angabe von Daten und Informationen mit den jeweiligen in diesen Verordnungen festgelegten Prüftoleranzen so anzuwenden, wie es derzeit gängige Praxis in der gesamten Branche ist. Daher ist es angebracht, diese drei Verordnungen nicht mit der vorliegenden Verordnung zu ändern, sondern die vorgesehene Anwendung der Toleranzen in Verbindung mit einer Neubewertung der entsprechenden Mindestanforderungen bei der nächsten Überarbeitung dieser Verordnungen zu klären.