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Mit der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 wurden strengere Kontroll- und Durchsetzungsvorschriften festgelegt, die unter besonderen Umständen gelten. Das Befischen von Tiefseearten, die durch Fischfang besonders gefährdet sind, sollte daher stärker überwacht werden. Ferner sollte vorgesehen werden, dass bestimmte Fälle von Verstößen gegen die Vorschriften der GFP zum Entzug einer Fanggenehmigung führen.
In der Verordnung (EG) Nr. 1359/2008 des Rates vom 28. November 2008 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft für…
Die Nutzung der mit der vorliegenden Verordnung festgesetzten Fangmöglichkeiten erfolgt nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20.…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 43/2009 des Rates wurden für 2009 die Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und…
Für die Nutzung der in der vorliegenden Verordnung genannten Fangmöglichkeiten gilt die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur…
Für die Nutzung der in der vorliegenden Verordnung genannten Fangmöglichkeiten gilt die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur…
Für die Nutzung der in der vorliegenden Verordnung genannten Fangmöglichkeiten gilt die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.