Erwägungsgrund 10 32016R2336
Da biologische Informationen am besten über einheitliche Standards zur Datenerhebung zusammengestellt werden können, ist es angezeigt, die Datenerhebung über Tiefseefischerei-Metiers in den allgemeinen Rahmen der wissenschaftlichen Datenerhebung einzubeziehen und gleichzeitig die Zusammenstellung zusätzlicher Informationen zu gewährleisten, die für das Verständnis der Dynamik dieser Fischereien erforderlich sind. Die Mittel für die Erhebung von Daten im Rahmen der vorliegenden Verordnung stehen nach der Rahmenregelung für die Datenerhebung der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 zur Verfügung.