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Da biologische Informationen am besten über einheitliche Standards zur Datenerhebung zusammengestellt werden können, ist es angezeigt, die Datenerhebung über Tiefseefischerei-Metiers in den allgemeinen Rahmen der wissenschaftlichen Datenerhebung einzubeziehen und gleichzeitig die Zusammenstellung zusätzlicher Informationen zu gewährleisten, die für das Verständnis der Dynamik dieser Fischereien erforderlich sind. Die Mittel für die Erhebung von Daten im Rahmen der vorliegenden Verordnung stehen nach der Rahmenregelung für die Datenerhebung der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 zur Verfügung.
Die in dieser Verordnung festgelegten Bestimmungen für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von biologischen, umweltbezogenen, technischen und sozioökonomischen…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates vom 25. Februar 2008 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Rahmenregelung für die Erhebung, Verwaltung und…
Die Rahmenregelung für die Datenerhebung sollte dazu beitragen, dass die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik erreicht werden, darunter der Schutz der…
Die Verordnung (EG) Nr. 199/2008 sieht eine gemeinschaftliche Rahmenregelung für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten vor, die eine solide Grundlage…
Die Mitgliedstaaten erheben und verwalten die für das Fischereimanagement erforderlichen biologischen, ökologischen, technischen und sozioökonomischen Daten im…
Es sollte ermittelt werden, welche Daten Endnutzer wissenschaftlicher Daten benötigen, und es sollte präzisiert werden, welche Daten im Rahmen dieser Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.