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Um die Auswirkungen der Fischereitätigkeiten in Tiefseegewässern auf EMÖ auf ein Mindestmaß zu reduzieren, ist es angezeigt, eine Reihe von Maßnahmen vorzusehen, um Treffen auf EMÖ möglichst zu verringern. Insbesondere sollten bei Treffen auf EMÖ eine „Entfernungsregel“ (move-on rule) und eine Meldepflicht gelten. Ferner sollte eine Liste von EMÖ-Gebieten erstellt werden, in denen Treffen vorkommen oder wahrscheinlich vorkommen und in denen die Fischerei mit Grundschleppnetzen verboten ist.
das Ausmaß, in dem EMÖ durch eine Begrenzung der zulässigen Fangtätigkeit auf bestehende Fischereigebiete für Tiefseearten, die „Entfernungsregel“ (move-on…
Tiefseefischerei mit Grundschleppnetzen birgt unter den verschiedenen Fangmethoden ein höheres Risiko für EMÖ und führt zu den höchsten Quoten an…
Im Falle eines bestätigten EMÖ-Treffens in neuen Fanggebieten nimmt die Kommission nach entsprechender Mitteilung des SEAFO-Exekutivsekretariats eine…
Wenn während eines Fangeinsatzes die Menge der in Anhang III festgelegten EMÖ-Indikatoren, die bei diesem Fangeinsatz gefangen wurden, die in Anhang IV…
Die Mitgliedstaaten stellen ein Beobachterprogramm auf, um die Erhebung einschlägiger, aktueller und genauer Daten zu Fang und Beifang von Tiefseearten sowie zu…
Um den Schutz der Meeresumwelt weiter zu verbessern, ist es angezeigt, gezielte Fischereitätigkeiten nur in den Gebieten zuzulassen, in denen im Bezugszeitraum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.