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Der Verweis in Artikel 136 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 auf die Artikel 144 bis 149 derselben Verordnung über die vorübergehende Verwahrung sollte ebenfalls gestrichen werden. Die Vorschriften in jenen Artikeln gelten zwar nicht für Unionswaren, sie sollten aber für Nicht-Unionswaren gelten. In dieser Hinsicht sollte Artikel 136 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 entsprechend geändert werden.
Artikel 136 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 sollte daher geändert werden, um den unterschiedlichen Situationen bei Nicht-Unionswaren und Unionswaren Rechnung…
Der Verweis in Artikel 136 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 auf Artikel 141 derselben Verordnung sollte gestrichen werden, damit klargestellt ist, dass Artikel…
Um eine wirksame zollamtliche Überwachung von Nicht-Unionswaren sicherzustellen, sollten die Bestimmungen über die Verpflichtung zur Beförderung der Waren zu…
Die Verweise in Artikel 136 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 auf Artikel 135 Absatz 1 und Artikel 137 derselben Verordnung sollten gestrichen werden, damit die…
Um eine wirksame Überwachung von Unionswaren sicherzustellen, sollte in Artikel 136 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 unterschieden werden zwischen der Situation…
Die in Artikel 139 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 enthaltenen Vorschriften über die Verpflichtung zur Gestellung der Waren bei den Zollbehörden beim Entladen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.