Erwägungsgrund 6 32016R0263
In einigen Mitgliedstaaten darf nur der Essig, der durch Fermentation von Agrarerzeugnissen gewonnen wird, als „Essig“ bezeichnet werden. In anderen Mitgliedstaaten werden jedoch sowohl durch Verdünnung mit Wasser aus Essigsäure gewonnene Produkte als auch durch Fermentation von Agrarerzeugnissen gewonnener Essig unter der Bezeichnung „Essig“ in Verkehr gebracht.